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Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich können nur Aussteller zugelassen werden, deren Programm dem Warenangebot der Veranstaltung entspricht. Das Anbieten und Ausstellen von Fälschungen, Nachprägungen, Nachahmungen und verfälschten Gegenständen ist verboten. Die Entscheidung über Zulassung und Platzierung trifft die Arge Sammlermärkte. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Zur ganz oder teilweisen Überlassung des Standes an Dritte ist der Aussteller nicht berechtigt. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig.

2. Anmeldung
Die Anmeldung für die Standanmietung hat auf unserem Formblatt mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen zu erfolgen. Die Anmeldung muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und ist für Sie bindend; sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden. Alle Genehmigungen, Sonderregelungen und mündlichen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

3. Rücktritt
Der Antrag auf Rücktritt bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der Standmiete fällig, mindestens jedoch 30,-- €.

Der Rücktrittsantrag muss mindestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein.

4. Standgestaltung, Standmieten
Tische und Stühle werden von uns gestellt. Eine Vergrößerung der angemieteten  Standflächen (z.B. Verbreiterungsplatten) ist nicht zulässig. Die Standgebühr wird nach laufenden Metern Standfläche berechnet.

5. Zahlungsbedingungen
Die Standgebühr kann mit der Anmeldung zusammen bezahlt werden, wird jedoch spätestens mit Zugang der Anmeldebestätigung/ Rechnung fällig. Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche.

6. Reinigung
Die Reinigung des Standes liegt im Verantwortungsbereich des Standinhabers.

7. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste und Schäden am Ausstellungsgut, allen sonstigen eingebrachten Gegenständen usw. sowie für Folgeschäden. Unberührt hiervon bleibt die Haftung, für die der Veranstalter gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Wird dem Veranstalter von Ihnen, Ihrem Personal oder sonstigen für Sie tätigen Dritten ein Schaden zugefügt, so werden Sie als Aussteller auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich aufgrund und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretenen Gründen gezwungen, den Veranstaltungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen oder die Veranstaltung abzusagen, so können hieraus keine Rechte, insbesondere keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden.

8. Hausrecht
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zulassen, wenn deren Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Aussteller verpflichten sich insbesondere, Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu folgenden Zwecken zu verkaufen oder abzugeben: Zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, der Geschichte oder ähnlichen Zwecken.

Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand zu schließen oder räumen zu lassen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Stand: 01.2010. Änderungen vorbehalten.